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Landesgesetze und Statthalterei-Verordnungen vom Jahre 1888, 1889 und 1890, welche für die Markgrafschaft Mähren giltig sind und mit welchen sich die Gendarmen ad § 24 der Dienst-Instruction vertraut zu machen haben
Brünn : C. Winkler,, 1891.
65 p.
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